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SUNpay

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Balkon, an der Fassade oder auf der Terrasse
Zur Montage am
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Hausdach eines Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhauses
Zur Montage auf dem
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Garagen- oder Carportdach
Zur Montage auf dem
- Eigenen ökologischen Solarstrom erzeugen und sofort verbrauchen
- Reduzierung der Stromkosten im Haushalt
- Geld einsparen
- Unabhängiger von Enegieversorgern werden
- Für Hausbesitzer und Mieter geeignet
Das Solarmodul wandelt das Tages- und Sonnenlicht in Gleichstrom und der Modulwechselrichter wandelt den gewonnenen Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom um. Dieser wird mittels des Wechselrichters über die nächstgelegene Steckdose/Abzweigdose in das Hausstromnetz eingespeist. Somit werden die Stromkosten für die elektrische Grundlast im Haus reduziert und ein Teil des eigenen Strombedarfes im Haushalt wird eingespart.
Gemäß der Norm DIN VDE 0100-551-1 darf die Solaranlage direkt an das normale Hausstromnetz (bis 600 Watt) angeschlossen werden. Beim jeweiligen Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister ist der Anschluss der Solaranlage zu melden.
Zum einfachen Anschluss an das Hausstromnetz ist im Lieferumfang ein 5m-AC-Kabel mit vormontiertem Schukostecker. Auch wenn keine direkte gesetzliche Pflicht für die Einhaltung der VDE-Normen besteht, fordern viele Netzbetreiber einen zertifizierten AC-Anschluss, um die Anmeldung der Mini-PV-Anlage durchzuführen. In diesem Fall muss der im Lieferumfang enthaltene zertifizierte AC-Stecker eingesetzt werden. Von einer Elektrofachkraft ist der Stecker auszutauschen und eine spezielle Einspeisesteckdose, siehe Zubehör Nr. 4, 5, 6 oder 7 zu installieren.
Einsparpotential:
Mit dem SUNpay®300plus (600plus) können Sie, je nach Montageart und Gebiet, bis zu 300 (600) kWh im Jahr einsparen. Dies entspricht bei 300 kWh z. B. dem Stromverbrauch Ihres Kühl- u. Gefrierschrankes Klasse A+++, der Waschmaschine Klasse A+++, Standby-Geräte und bei 600 kWh entsprechend mehr. Unter Berücksichtigung der steigenden Strompreise amortisiert sich die SUNpay®-Solaranlage in ca. 6 - 8 Jahren.
*Quelle basierend auf Gesetzesbegründung zum EnWG, Drucksache 343/11
Solaranlage "SUNpay®300plus"
Art.-Nr. 29040
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1 hocheffizientes kristallines Solarmodul
„AS 300-6 (60)“, 300 Watt.
Abmessung: 1480 x 992 x 35 mm inkl. 0,90 m DC-Kabel und MC4 kompatiblen Steckern -
1 Modulwechselrichter, 300 VA, mit NA-Schutz inkl. 1 m AC-Kabel
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5 m montagefertiges Kabel inkl. AC-Verbinder für die AC-Montage mit Schukostecker
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1 Edelstahl-Halterungs-Sets, universell einsetzbar (zur Aufständerung/Wandhalterung oder zur Befestigung an Balkonen)
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Verschlusskappe M
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zertifizierter AC-Stecker
Abbildung ähnlich
Solaranlage "SUNpay®600plus"
Art.-Nr. 29041
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2 hocheffizientes kristallines Solarmodul
„AS 300-6 (60)“, 300 Watt.
Abmessung: 1480 x 992 x 35 mm inkl. 0,90 m DC-Kabel und MC4 kompatiblen Steckern -
1 Modulwechselrichter,600 VA, mit NA-Schutz inkl. 1,9 m AC-Kabel
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5 m montagefertiges Kabel inkl. AC-Verbinder für die AC-Montage mit Schukostecker
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2 Edelstahl-Halterungs-Sets, universell einsetzbar (zur Aufständerung/Wandhalterung oder zur Befestigung an Balkonen)
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Verschlusskappe M
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zertifizierter AC-Stecker
Abbildung ähnlich
Technische Daten:
SUNSET Solarmodul "AS 300S"
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Die hocheffizienten monokristallinen Siliziumsolarzellen erreichen einen Wirkungsgrad bis über 21 %
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Strukturierte Zellenoberfläche für eine besonders hohe Stromausbeute
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Verwendung von spezialgehärtetem Solarglas, EVA- Kunststoff sowie ein eloxierter Aluminiumrahmen stellen eine langjährige Nutzung sicher
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Hergestellt in einer CO2-neutralen Modulfertigung in Deutschland
Die leistungsoptimierten Wechselrichter sind mit einem besonders weiten MPP-Spannungsbereich von 16-48 V versehen, so dass bereits bei geringer Lichteinstrahlung, hohen Temperaturen oder leichter Teilverschattung Energie erzeugt wird.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Freischalteinrichtung (NA-Schutz) ist in den Wechselrichtern bereits integriert, zugelassen nach VDE-AR-N 4105. Dies garantiert, dass sich der Wechselrichter bei Stromausfall oder Netzabschaltung selbstständig vom Stromnetz trennt.
Ausgestattet mit einem Trafo zur galvanischen Trennung. Hoher Feuchtigkeitsschutz durch voll ausgegossenes Gehäuse.
Mittels eines optional erhältlichen DCU-Moduls, ist der Wechselrichter prinzipiell WLAN fähig und muss für die App (chinesische Webseite) freigeschaltet werden. Die Nutzung des WLAN obliegt jedem in eigener Verantwortung, ohne Support durch SUNSET.
Abb. WR300plus
Abb. WR600plus
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Wandmontage
SUNpay® Solaranlage
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Wandmontage
SUNpay® Solaranlage
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Balkonmontage
SUNpay® Solaranlage
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Dachmontage
SUNpay® Solaranlage
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*Made in Germany - außer Wechselrichter
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Elektroaltgeräte-Entsorgung
Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten Punkte sind hier zusammengefasst:
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- undTelekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Hersteller-Informationen gemäß § 18 Abs. 4 ElektroG
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